WEG Verwaltung
Veröffentlicht am 18. Juni 2013
Verwaltung von Wohneigentum
- Technische- und Finanzverwaltung von Wohneigentum gemäß der neuen Rechtslegung des WEG
- Einzug-/- Überwachung der Hausgeldzahlungen/ der Instandhaltungsrücklage
- Einforderung von Zahlungsrückständen, auch mit rechtlichen Mitteln
- Koordinierung des Reparaturanfalls incl. Nachkontrolle
- Bearbeitung von Versicherungsleistungen
- Ausgleich von Verbindlichkeiten gegenüber den Versorgungsunternehmen
Hausgeldabrechnungen
- Abrechnungsservice für Hausgeld entsprechend dem Wohnungseigentumsgesetz mit Ausweisung von Rücklagebeständen, Erstellung des sich anschließenden Wirtschaftsplanes für das Folgejahr
- Anpassung der Hausgeldzahlungen
Werterhaltung mit eigenem Hausmeisterservice
- Reinigungs- u. Aufräumungsarbeiten,
- Grundstückspflegemaßnahmen
- Kleinstreparaturen aller Art
Umwandlung von Miet- in Wohneigentum
- Erarbeitung von Aufteilungsplänen
- Einholung der Abgeschlossenheitsbescheinigung
- Mitwirkung bei der notariellen Teilungserklärung
- Durchführung des sich anschließenden Verkaufs/ der Vermietung des Wohneigentums