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Hausverwaltung Die Hausverwaltung Bläße wurde im Jahr 1992 gegründet und beschäftigt sich seit Anbeginn professionell mit der Verwaltung von Mietwohnungen und Wohneigentum mit allen dazu gehörigen Bereichen.
Was sich alles unter der Erde verstecken kann.
Veröffentlicht am 18. Juli 2019
Mittelalterliche Skelette bei Bauarbeiten in Stralsund entdeckt.
In Stralsund wurde bei Bauarbeiten in der Tribseer Vorstadt ein mittelalterlicher Friedhof mit etwa 100 Skeletten entdeckt. Derzeit sind Archäologen auf der Baustelle, um die Funde zu bergen. Anschließend sollen sie untersucht und dokumentiert werden, so Landesarchäologe Detlef Jantzen in Schwerin. Ersten Erkenntnissen zufolge handelt es sich um den Friedhof des einstigen Klosters Mariakron, das im Zuge der Reformation aufgelöst wurde. Nach Angaben der Stadt entstehen auf dem Gelände Wohnungen.
Funde sollen zur Auswertung ins Depot
Anwohner und Augenzeugen berichten von großen Säcken, in denen die Skelette gesammelt und verstaut wurden. Einige der menschlichen Überreste waren beschädigt und unvollständig, so waren beispielsweise die Schädel eingeschlagen. Die Skelette seien in tieferen Schichten noch unversehrt, so Jantzen. In den oberen Erdschichten seien nur wenige Knochen gefunden worden, dort sei die Erde in den vergangenen Jahrhunderten bewegt worden, so Jantzen. Er bezeichnete die Arbeit vor Ort als "kulturgeschichtliche Aufgabe". Die Knochen, bei denen eine Auswertung möglich ist, sollen im Depot gelagert werden.
Mecklenburg-Vorpommern will Grunderwerbsteuer auf sechs Prozent erhöhen
Veröffentlicht am 18. Juli 2019
Käufer von Immobilien müssen künftig tiefer in die Tasche greifen. Dafür werden sie später nicht für den Ausbau der Straße vor ihrer Haustür zur Kasse gebeten. Die Kritik an der gefundenen Lösung will aber nicht verstummen.
Schwerin (dpa/mv) - Ein dreiviertel Jahr nach der Übergabe von rund 40 000 Unterschriften gegen Straßenausbaubeiträge hat der Landtag am Mittwoch das Gesetz zu deren Abschaffung beschlossen. Zugleich steigt die Grunderwerbsteuer von Juli an von fünf auf sechs Prozent. Dies soll jährlich 30 Millionen Euro einbringen. Das Geld soll den Kommunen für den Straßenausbau überwiesen werden.
Plötzliche Beitragsbescheide, hohe Belastungen für den Einzelnen und soziale Unwuchten hätten damit ein Ende, sagte der CDU-Abgeordnete Franz-Robert Liskow. Kritik gab es an der Stichtagsregelung: Für alle Straßenbaumaßnahmen, die bis zum 31. Dezember 2017 begonnen worden sind, werden den Anliegern noch Beitragsbescheide ins Haus flattern. Die im Gesetz gefundene Regelung sei aber fair und gut begründbar, sagte Liskow. Kritiker hatten gefordert, dass es gar keine Bescheide mehr geben solle.
Betriebskosten
Veröffentlicht am 23. Mai 2019
Kosten der regelmäßigen Graffitibeseitigung als sonstige Betriebskosten auf Wohnungsmieter umlegbar
Amtsgericht Berlin-Neukölln, Urteil vom 01.03.2017; 6 C 54/16
Die Kosten einer regelmäßigen Graffitibeseitigung sind als sonstige Betriebskosten im Sinne von § 2 Nr. 17 der Betriebskostenverordnung (BetrKV) umlegbar, wenn lediglich die Fassade vom Graffiti gereinigt wird, ohne die Substanz der Fassade zu erneuern. Durch die unwidersprochene Zahlung der Beseitigungskosten über mehrere Jahre hinweg, kann eine weitere Kostenart durch schlüssiges Verhalten vereinbart werden. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Berlin-Neukölln hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall bestand zwischen den Mietvertragsparteien Streit darüber, ob die Wohnungsmieter die Kosten für die regelmäßige Graffitibeseitigung anteilig zu tragen hatten. Die Vermieterin legte die Kosten seit dem Jahr 2011 auf die Mieter um.
Umlage der Beseitigungskosten als Betriebskosten zulässig
Das Amtsgericht Berlin-Neukölln entschied zu Gunsten der Vermieterin. Sie habe die Kosten für die regelmäßige Graffitibeseitigung in die Betriebskostenabrechnung einstellen dürfen. Zwar seien dies keine Kosten der Gebäudereinigung gemäß § 2 Nr. 9 BetrKV, da sich der Wortlaut der Vorschrift auf die gemeinsam benutzten Gebäudeteile beschränke. Jedoch habe die Vermieterin die Kosten als sonstige Betriebskosten gemäß § 2 Nr. 17 BetrKV umlegen dürfen.
Vereinbarung der zusätzlichen Kostenart durch schlüssiges Verhalten
Da die Mieter die Umlage der Beseitigungskosten an vier aufeinanderfolgenden Jahren unwidersprochen bezahlt haben, so das Amtsgericht, haben sie die Vereinbarung der zusätzlichen Kostenart durch schlüssiges Verhalten akzeptiert.